Unsere Ziele

Ham­burg dehnt sich aus. Somit auch der Ham­burg­er “Speck­gür­tel”. Dass fol­glich auch die Infra­struk­tur wach­sen muss, ist uns bewusst. Wir ver­schließen uns daher nicht gegen sin­nvolle Verkehrsprojekte.

Wir fordern jedoch:

1. Eine unvor­ein­genommene Prü­fung alter­na­tiv­er Lösungen.
Lei­der mussten wir fest­stellen, dass bei alter­na­tiv­en Lösungsvorschlä­gen immer nur argu­men­tiert wurde, warum sie nicht real­isier­bar sein soll­ten. Nach Lösungsmöglichkeit­en bei Schwierigkeit­en und/oder Prob­le­men wurde nie gesucht. Kosten­vorteile wur­den entwed­er nicht berück­sichtigt oder (wider besseren Wis­sens) abgestritten.
Investi­tio­nen in die Infra­struk­tur sind ohne Frage notwendig. Diese dür­fen aber nicht zu Las­ten der Bürg­er und der fol­gen­den Gen­er­a­tio­nen gehen. Real­isier­bare Lösun­gen wie beispiel­sweise eine AKN bis Altona/Harburg oder alter­na­tive Antriebe mit­tels Akkus, Wasser­stoff oder “Pow­er-to-Liq­uid” dür­fen nicht ver­wor­fen wer­den, wenn dies die Ide­al­lö­sung in Sachen Anrainer­in­ter­essen, Lärm­schutz und städte­baulich­er Zukun­ftsper­spek­tive darstellt.

2. Die Senkung von Gesundheitsrisiken.
Lärm macht krank! Auf­grund des Wun­sches nach Elek­tri­fizierung, höher­er Tak­tung und län­geren Zügen sind bei den Pla­nun­gen entsprechende Lärm­schutz­maß­nah­men zu berücksichtigen. 
Grund­sät­zlich gilt: Aktiv­er vor pas­sivem Lärm­schutz! Dabei sind alle denkbaren Maß­nah­men in Erwä­gung zu ziehen (z. B. Lärm­schutzwände am Gleis oder Ver­wen­dung bes­timmter Schwellen­typen). Aus­nah­men von diesem Grund­satz darf es nur geben, wenn Kosten und Schutz in keinem Ver­hält­nis ste­hen. Dies wiederum ist nur dann gegeben, wenn die Kosten enorm und die Schutzwirkun­gen sehr ger­ing sind.
Hin­sichtlich der Elek­tri­fizierung sind alle tech­nisch sin­nvollen Min­imierungs­maß­nah­men, wie sie der Geset­zge­ber fordert (u. a. 26. BIm­SchVVwV), kon­se­quent umzusetzen.

3. Eine Ver­mei­dung von Vermögensnachteilen.
Wenn es Möglichkeit­en gibt, die gewün­schte Attrak­tiv­itätsverbesserung der Bah­n­verbindung ohne Zwangs­maß­nah­men (Enteig­nun­gen und Dien­st­barkeit­en) zu erre­ichen, dann müssen diese genutzt wer­den. Gle­ich­es gilt hin­sichtlich der Ver­mei­dung von Gebäude­schä­den. Die Gefährdung der Bausub­stanz steigt durch die län­geren Züge und die höhere Tak­tung, aber auch durch die geplanten Bau­maß­nah­men an sich. Durch entsprechen­den Vibra­tionss­chutz sind die Belas­tun­gen so ger­ing wie möglich zu halten.

4. Eine Trans­par­ente und ehrliche Kommunikation.
Zu jed­er Zeit hat eine sachgerechte, wahrheits­ge­treue und umfassende Dar­legung der Ziele des Pro­jek­ts und der Auswirkun­gen der Pla­nung zu erfolgen.
Zwar wur­den umfan­gre­iche Pla­nung­sun­ter­la­gen vorgelegt. Wir mussten aber fest­stellen, dass wesentliche Gutacht­en und Arbeitspa­piere nicht offen­gelegt wur­den und dass Vor­gaben so gestal­tet wur­den, dass das gewün­schte Ergeb­nis erre­icht wurde – auch wenn dies nicht den aktuellen oder zu erwartenden Real­itäten entspricht. Diese Prax­is ist nur wenig ver­trauens­bildend und muss daher unter­lassen werden.

5. Eine faire Abwä­gung aller Interessen.
Bei näher­er Betra­ch­tung sind die Vorteile der vorgelegten Pla­nung über­schaubar, die Beein­träch­ti­gun­gen der betrof­fe­nen Anlieger aber erhe­blich. Eine Gewich­tung und Abwä­gung öffentlich­er und pri­vater Inter­essen fand durch die Vorhaben­strägerin nicht statt. Der Lan­desregierung gebührt Dank und Anerken­nung, dass sie dies teil­weise nachge­holt hat und der zwei­gleisige Aus­bau zwis­chen Eller­au und Tanne­neck gestoppt wurde. Dies ist für uns aber nur der erste Schritt.
Ent­lang der 30 Kilo­me­ter lan­gen Bah­n­trasse leben zahlre­iche alteinge­sessene Bürg­er und viele junge Fam­i­lien, die sich bewusst für den jew­eili­gen Ort als Lebenswohn­sitz entsch­ieden haben. Jed­er Anwohn­er ist sich­er gerne bere­it im Inter­esse der All­ge­mein­heit gewisse Abstriche hinzunehmen, wenn diese aus­re­ichend begrün­det sind. Etwa eine Minute weniger Fahrtzeit nach Ham­burg recht­fer­ti­gen keine Enteig­nung und Zwangs-Dien­st­barkeit­en, da es genü­gend vernün­ftige planer­ische und bauliche Alter­na­tiv­en gibt.

 

 

Startseite
Menü