Unsere Ziele

Hamburg dehnt sich aus. Somit auch der Hamburger „Speckgürtel“. Dass folglich auch die Infrastruktur wachsen muss, ist uns bewusst. Wir verschließen uns daher nicht gegen sinnvolle Verkehrsprojekte.

Wir fordern jedoch:

1. Eine unvoreingenommene Prüfung alternativer Lösungen.
Leider mussten wir feststellen, dass bei alternativen Lösungsvorschlägen immer nur argumentiert wurde, warum sie nicht realisierbar sein sollten. Nach Lösungsmöglichkeiten bei Schwierigkeiten und/oder Problemen wurde nie gesucht. Kostenvorteile wurden entweder nicht berücksichtigt oder (wider besseren Wissens) abgestritten.
Investitionen in die Infrastruktur sind ohne Frage notwendig. Diese dürfen aber nicht zu Lasten der Bürger und der folgenden Generationen gehen. Realisierbare Lösungen wie beispielsweise eine AKN bis Altona/Harburg oder alternative Antriebe mittels Akkus, Wasserstoff oder „Power-to-Liquid“ dürfen nicht verworfen werden, wenn dies die Ideallösung in Sachen Anrainerinteressen, Lärmschutz und städtebaulicher Zukunftsperspektive darstellt.

2. Die Senkung von Gesundheitsrisiken.
Lärm macht krank! Aufgrund des Wunsches nach Elektrifizierung, höherer Taktung und längeren Zügen sind bei den Planungen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt: Aktiver vor passivem Lärmschutz! Dabei sind alle denkbaren Maßnahmen in Erwägung zu ziehen (z. B. Lärmschutzwände am Gleis oder Verwendung bestimmter Schwellentypen). Ausnahmen von diesem Grundsatz darf es nur geben, wenn Kosten und Schutz in keinem Verhältnis stehen. Dies wiederum ist nur dann gegeben, wenn die Kosten enorm und die Schutzwirkungen sehr gering sind.
Hinsichtlich der Elektrifizierung sind alle technisch sinnvollen Minimierungsmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber fordert (u. a. 26. BImSchVVwV), konsequent umzusetzen.

3. Eine Vermeidung von Vermögensnachteilen.
Wenn es Möglichkeiten gibt, die gewünschte Attraktivitätsverbesserung der Bahnverbindung ohne Zwangsmaßnahmen (Enteignungen und Dienstbarkeiten) zu erreichen, dann müssen diese genutzt werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Vermeidung von Gebäudeschäden. Die Gefährdung der Bausubstanz steigt durch die längeren Züge und die höhere Taktung, aber auch durch die geplanten Baumaßnahmen an sich. Durch entsprechenden Vibrationsschutz sind die Belastungen so gering wie möglich zu halten.

4. Eine Transparente und ehrliche Kommunikation.
Zu jeder Zeit hat eine sachgerechte, wahrheitsgetreue und umfassende Darlegung der Ziele des Projekts und der Auswirkungen der Planung zu erfolgen.
Zwar wurden umfangreiche Planungsunterlagen vorgelegt. Wir mussten aber feststellen, dass wesentliche Gutachten und Arbeitspapiere nicht offengelegt wurden und dass Vorgaben so gestaltet wurden, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wurde – auch wenn dies nicht den aktuellen oder zu erwartenden Realitäten entspricht. Diese Praxis ist nur wenig vertrauensbildend und muss daher unterlassen werden.

5. Eine faire Abwägung aller Interessen.
Bei näherer Betrachtung sind die Vorteile der vorgelegten Planung überschaubar, die Beeinträchtigungen der betroffenen Anlieger aber erheblich. Eine Gewichtung und Abwägung öffentlicher und privater Interessen fand durch die Vorhabensträgerin nicht statt. Der Landesregierung gebührt Dank und Anerkennung, dass sie dies teilweise nachgeholt hat und der zweigleisige Ausbau zwischen Ellerau und Tanneneck gestoppt wurde. Dies ist für uns aber nur der erste Schritt.
Entlang der 30 Kilometer langen Bahntrasse leben zahlreiche alteingesessene Bürger und viele junge Familien, die sich bewusst für den jeweiligen Ort als Lebenswohnsitz entschieden haben. Jeder Anwohner ist sicher gerne bereit im Interesse der Allgemeinheit gewisse Abstriche hinzunehmen, wenn diese ausreichend begründet sind. Etwa eine Minute weniger Fahrtzeit nach Hamburg rechtfertigen keine Enteignung und Zwangs-Dienstbarkeiten, da es genügend vernünftige planerische und bauliche Alternativen gibt.