Planneuauslegung startet in Kürze

Nach einer etwas längeren Pause geht das Projekt nun in die nächste Runde. Ab dem 20. Januar 2020 bis zum 19. Februar 2020 werden die überarbeiteten Planunterlagen öffentlich ausgelegt und können dann unter anderem auf folgenden Ämtern von allen Interessierten eingesehen werden:

Stadt Quickborn (Gemeinde Bönningstedt, Gemeinde Hasloh, Gemeinde Ellerau)
Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Zimmer 31 (bei der Anmeldung im Erdgeschoss melden)
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.30 – 12:00 Uhr
Mo., Di., Do.: 14:00 – 15:30 Uhr
Mi.: 14:00 – 18:00 Uhr
Anmerkung:
Laut der Internetseite der Stadt Quickborn sind die Öffnungszeiten wie folgt: Mo. – Fr. von 8:00 – 18:00 Uhr und Samstags von 10:00 – 12:00 Uhr
Ob die Planunterlagen zu diesen oder nur zu den in der Bekanntmachung angegebenen Öffnungszeiten einsehbar sind, ist bei Bedarf im Rathaus zu erfragen.

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Zimmer 3.16
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.00 – 12:00 Uhr
Do.: 14:00 – 18:00 Uhr
und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04193/963-420 oder -421)

Gemeinde Ellerau
Berliner Damm 2, 25479 Ellerau, Raum 15 (1. OG)
Öffnungszeiten:
Mo. , Do., Fr.: 08.30 – 12:00 Uhr
Di.: 08.30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Stadt Kaltenkirchen
Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen, Zimmer 301/302
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 09.00 – 12:30 Uhr
Mo. und Di.: 14:00 – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 – 18:00 Uhr

Darüber hinaus werden die Unterlagen online auf der Projekt-Planungsseite des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.

Gemäß öffentlicher Bekanntmachung sind diverse Änderungen vorgenommen worden. So soll nur noch der Bereich von Quickborn bis Ellerau zweigleisig ausgebaut werden und der Abschnitt von Ellerau bis Tanneneck eingleisig bleiben. Weitere Inhalte der Planänderung sind gemäß Bekanntmachung zudem:

  • Geringfügige Verschiebung einzelner Masten der Bahnoberleitungsanlage
  • Verlagerung des Stellwerkes von der Gronau in den Bereich des Bahnhofs Ellerau
  • Einbau einer Weiche 7001N westlich vom Bahnhof Tanneneck
  • Formaler Wegfall der Dienstbarkeiten für die Flächenfreihaltung für die Oberleitungsanlage und stattdessen Verweis auf § 7 Abs. 2 LEisenbG SH sowie Hinzufügung eines Wachstumszuschlags von 1 m zur Freihaltung von Bewuchs auf benachbarten Grundstücken
  • Aufnahme von Dienstbarkeiten für die Anbringung von Staren- und Fledermauskästen an Bäumen sowie hinsichtlich der Oberleitungsanlage

Jeder irgendwie durch das Projekt negativ Betroffene kann und sollte seine Einwände schriftlich gegen die ausgelegten Planungen vorbringen. Dieses formlose Schreiben muss bis einschließlich 04. März 2020 auf einem der oben genannten Ämter vorliegen oder per Post im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr – Mercatorstraße 9 in 24106 Kiel eingegangen sein. Wichtig: Eine E-Mail ist nicht ausreichend. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite „Die Einwendungsphase“.