Planneuauslegung startet in Kürze

Nach ein­er etwas län­geren Pause geht das Pro­jekt nun in die näch­ste Runde. Ab dem 20. Jan­u­ar 2020 bis zum 19. Feb­ru­ar 2020 wer­den die über­ar­beit­eten Pla­nun­ter­la­gen öffentlich aus­gelegt und kön­nen dann unter anderem auf fol­gen­den Ämtern von allen Inter­essierten einge­se­hen werden:

Stadt Quick­born (Gemeinde Bön­ning­st­edt, Gemeinde Hasloh, Gemeinde Ellerau)
Rathaus­platz 1, 25451 Quick­born, Zim­mer 31 (bei der Anmel­dung im Erdgeschoss melden)
Öff­nungszeit­en:
Mo. — Fr.: 08.30 — 12:00 Uhr
Mo., Di., Do.: 14:00 — 15:30 Uhr
Mi.: 14:00 — 18:00 Uhr
Anmerkung:
Laut der Inter­net­seite der Stadt Quick­born sind die Öff­nungszeit­en wie fol­gt: Mo. — Fr. von 8:00 — 18:00 Uhr und Sam­stags von 10:00 — 12:00 Uhr
Ob die Pla­nun­ter­la­gen zu diesen oder nur zu den in der Bekan­nt­machung angegebe­nen Öff­nungszeit­en ein­se­hbar sind, ist bei Bedarf im Rathaus zu erfragen.

Gemeinde Hen­st­edt-Ulzburg
Rathaus­platz 1, 24558 Hen­st­edt-Ulzburg, Zim­mer 3.16
Öffnungszeiten:
Mo. — Fr.: 08.00 — 12:00 Uhr
Do.: 14:00 — 18:00 Uhr
und zusät­zlich nach tele­fonis­ch­er Vere­in­barung (Tel.: 04193/963–420 oder ‑421)

Gemeinde Eller­au
Berlin­er Damm 2, 25479 Eller­au, Raum 15 (1. OG)
Öffnungszeiten:
Mo. , Do., Fr.: 08.30 — 12:00 Uhr
Di.: 08.30 — 12:30 Uhr und 14:00 — 18:00 Uhr

Stadt Kaltenkirchen
Hol­sten­str. 14, 24568 Kaltenkirchen, Zim­mer 301/302
Öffnungszeiten:
Mo. — Fr.: 09.00 — 12:30 Uhr
Mo. und Di.: 14:00 — 16:00 Uhr
Do.: 14:00 — 18:00 Uhr

Darüber hin­aus wer­den die Unter­la­gen online auf der Pro­jekt-Pla­nungs­seite des Lan­des­be­triebes Straßen­bau und Verkehr Schleswig-Hol­stein zur Ver­fü­gung gestellt.

Gemäß öffentlich­er Bekan­nt­machung sind diverse Änderun­gen vorgenom­men wor­den. So soll nur noch der Bere­ich von Quick­born bis Eller­au zwei­gleisig aus­ge­baut wer­den und der Abschnitt von Eller­au bis Tanne­neck ein­gleisig bleiben. Weit­ere Inhalte der Planän­derung sind gemäß Bekan­nt­machung zudem:

  • Ger­ingfügige Ver­schiebung einzel­ner Mas­ten der Bahnoberleitungsanlage
  • Ver­lagerung des Stell­w­erkes von der Gronau in den Bere­ich des Bahn­hofs Ellerau
  • Ein­bau ein­er Weiche 7001N west­lich vom Bahn­hof Tanneneck
  • For­maler Weg­fall der Dien­st­barkeit­en für die Flächen­frei­hal­tung für die Ober­leitungsan­lage und stattdessen Ver­weis auf § 7 Abs. 2 LEisen­bG SH sowie Hinzufü­gung eines Wach­s­tum­szuschlags von 1 m zur Frei­hal­tung von Bewuchs auf benach­barten Grundstücken
  • Auf­nahme von Dien­st­barkeit­en für die Anbringung von Staren- und Fle­d­er­mauskästen an Bäu­men sowie hin­sichtlich der Oberleitungsanlage

Jed­er irgend­wie durch das Pro­jekt neg­a­tiv Betrof­fene kann und sollte seine Ein­wände schriftlich gegen die aus­gelegten Pla­nun­gen vor­brin­gen. Dieses form­lose Schreiben muss bis ein­schließlich 04. März 2020 auf einem der oben genan­nten Ämter vor­liegen oder per Post im Min­is­teri­um für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Tech­nolo­gie und Touris­mus des Lan­des Schleswig-Hol­stein — Amt für Plan­fest­stel­lung Verkehr — Mer­ca­torstraße 9 in 24106 Kiel einge­gan­gen sein. Wichtig: Eine E‑Mail ist nicht aus­re­ichend. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf unser­er Unter­seite “Die Ein­wen­dungsphase”.

 
Startseite
Menü