Planfeststellungsbeschluss (S-H) veröffentlicht

Der Planfeststellungsbeschluss für den Schleswig-Holsteiner Abschnitt ist veröffentlicht worden und steht auf der Behördenseite zum Download bereit.

Gemäß Bekanntmachung liegt der Planfeststellungsbeschluss auch vom 07. April 2022 bis einschließlich 20. April 2022 in den Ämtern Kaltenkirchen, Kisdorf, Henstedt-Ulzburg, Quickborn, Elmshorn-Land, Ellerau und Leezen zur Ansicht aus (Achtung: die gültigen Corona-Einschränken, wie beispielsweise Maskenpflicht, sind zu beachten).

Der Planfeststellungsbeschluss ist sozusagen die „Baugenehmigung“ für das Vorhaben. Im Planfeststellungsbeschluss findet im Idealfall eine umfassende Abwägung zwischen allen berührten öffentlichen und privaten Belangen statt. Außerdem wird über erhobene Einwendungen entschieden, soweit sie nicht durch Auflagen, Planänderungen und/oder Zusagen des Vorhabenträgers berücksichtigt und damit erledigt werden konnten.

Jede/r Betroffene sollte den Planfeststellungsbeschluss eingehend lesen und prüfen.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden.