Planfeststellungsbeschluss (S‑H) veröffentlicht

Der Plan­fest­stel­lungs­beschluss für den Schleswig-Hol­stein­er Abschnitt ist veröf­fentlicht wor­den und ste­ht auf der Behör­den­seite zum Down­load bereit.

Gemäß Bekan­nt­machung liegt der Plan­fest­stel­lungs­beschluss auch vom 07. April 2022 bis ein­schließlich 20. April 2022 in den Ämtern Kaltenkirchen, Kis­dorf, Hen­st­edt-Ulzburg, Quick­born, Elmshorn-Land, Eller­au und Leezen zur Ansicht aus (Achtung: die gülti­gen Coro­na-Ein­schränken, wie beispiel­sweise Maskenpflicht, sind zu beachten).

Der Plan­fest­stel­lungs­beschluss ist sozusagen die „Bau­genehmi­gung“ für das Vorhaben. Im Plan­fest­stel­lungs­beschluss find­et im Ide­al­fall eine umfassende Abwä­gung zwis­chen allen berührten öffentlichen und pri­vat­en Belan­gen statt. Außer­dem wird über erhobene Ein­wen­dun­gen entsch­ieden, soweit sie nicht durch Aufla­gen, Planän­derun­gen und/oder Zusagen des Vorhaben­trägers berück­sichtigt und damit erledigt wer­den konnten.

Jede/r Betrof­fene sollte den Plan­fest­stel­lungs­beschluss einge­hend lesen und prüfen.

Gegen diesen Plan­fest­stel­lungs­beschluss kann inner­halb eines Monats nach Zus­tellung Klage erhoben werden.

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