Nun ist es soweit: Ab Montag, den 23. Januar beginnt die Einwendungsphase zum Schleswig-Holsteiner Abschnitt für das “Projekt S21”. Bis zum Donnerstag, den 23. Februar liegen alle Planunterlagen und Gutachten auf den Ämtern der betroffenen Städte und Gemeinden aus und sind zudem online auf der Seite der Planfeststellungsbehörde. Bis zum 09. März haben betroffene Bürger dann Zeit, formlos Einwendung gegen das Projekt, einzelne Bestandteile oder dessen Folgen Einwendung zu erheben.
Gründe für eine Einwendung gibt es viele. Beispiele:
- Die Bauphase mit nächtlichem Baulärm (die Arbeiten sollen primär nachts stattfinden) und massiven Verkehrsbeeinträchtigungen.
- Gefahren und optische Verschandelung der Landschaft auf 30 Kilometern Länge durch die Oberleitung (die im Übrigen den Löwenanteil der 100 Mio. € Baukosten ausmacht).
- Die Zunahme von Lärm und Erschütterungen.
- Die zu erwartenden Verkehrsprobleme samt Verschlechterung der Hilfsfristen von Rettungsfahrzeugen aufgrund häufiger geschlossener Schranken.
- Das Ungleichgewicht von 200 Mio. € Steuermitteln für wenige Minuten Fahrzeitgewinn und 1x weniger umsteigen für einige Pendler (viele andere werden hingegen künftig länger brauchen).
- Die fehlende Prüfung von Alternativen (z.B. Züge, die im Hamburger Bereich an der Stromschiene fahren und im Schleswig-Holsteiner Bereich andere Antriebsarten (z.B. Akkus, Wasserstoff etc.) nutzen).
Wir würden uns natürlich sehr wünschen, wenn jeder Bürger (ab 7 Jahren), der durch dieses Projekt in irgendeiner Weise negativ betroffen ist, auch Einwendung erhebt.
- Das kann der Spaziergänger mit seinem Hund sein, der durch den zweigleisigen Ausbau den gewohnten Auslauf nicht mehr nutzen kann.
- Der Nutzer der P+R‑Parkplätze, der mit Autolacke zerstörendem Abrieb von Stromabnehmer und Oberleitung (welcher je nach Witterung bis zum mehrere hundert Meter weit getragen wird) zu kämpfen haben wird.
- Der Bekannte/Verwandte von außerhalb, der beim Besuch nun längere Anfahrtszeiten hat, weil der Verkehr sich aufgrund längerer Schrankenschließzeiten staut.
- Der Anwohner, der keine Stromleitungen in 8 Metern Höhe mitten durch seinen Ort haben möchte.
- Der Angestellte der AKN, der um seinen Arbeitsplatz fürchtet.
- Der Bürger, der den verantwortungslosen Umgang mit seinem Steuergeld fürchtet.
- Der Umsteiger in die Linie S3, der statt einem direkten Anschlusszug in Eidelstedt künftig 6–7 Minuten warten muss.
- Und natürlich auch der Bewohner in Gleisnähe, der mit den Beeinträchtigungen durch mehr und nächtlichen Lärm wird leben müssen.
Dabei muss man nicht zwingend in Gänze gegen das Projekt sein. Man kann sich durchaus für das Projekt aussprechen und trotzdem einzelne Punkte kritisieren. Entscheidend ist, dass man sich in der vorgegebenen Frist bis zum 09. März äußert. Denn nur in dieser kurzen Phase kann man offiziell zu dem Vorhaben Stellung beziehen und die Vorhabenträgerin (AKN) ist gezwungen darauf zu antworten und wird ggf. Optimierungen vornehmen. Daher ist uns wichtig zu betonen, dass wer jetzt keine Stellung bezieht, später dazu keine Möglichkeit mehr erhält und sich mit dem Projekt und seinen Folgen vollkommen Einverstanden erklärt.
Solch eine Einwendung kann formlos (aber schriftlich, nicht per E‑Mail) erfolgen. Auch muss sie nicht rechtlich korrekt formuliert sein, sondern soll stets die persönliche Betroffenheit und Kritikpunkte mit eigenen Worten zum Ausdruck bringen. Ein ganz einfaches Muster, diverse mögliche Einwendungspunkte und einige Interessante grundsätzliche Infos haben wir auf unserer Unterseite “Einwendungsphase” zusammengestellt. Soweit es uns möglich ist, unterstützen wir natürlich auch gerne dabei.
Und wie geht es dann weiter? Alle Einwendungen werden gesammelt und der AKN zur Stellungnahme zugeleitet. Dann wird es irgendwann einen so genannten Erörterungstermin geben. Bei diesem nicht-öffentlichen Termin sitzen sich alle anwesenden Einwender, die AKN samt Gutachtern und die Planfeststellungsbehörde gegenüber und tauschen nochmal ihre Argumente aus. Gegen den dann folgenden Planfeststellungsbeschluss können übrigens nur diejenigen Klagen, die auch Einwendung erhoben haben. Auch ein Grund, warum solch eine Einwendung von erheblicher Bedeutung ist.
Update 23.01.2016: Die Planungsdokumente als Download