Einwendungsphase beginnt — jetzt handeln!

Nun ist es soweit: Ab Mon­tag, den 23. Jan­u­ar begin­nt die Ein­wen­dungsphase zum Schleswig-Hol­stein­er Abschnitt für das “Pro­jekt S21”. Bis zum Don­ner­stag, den 23. Feb­ru­ar liegen alle Pla­nun­ter­la­gen und Gutacht­en auf den Ämtern der betrof­fe­nen Städte und Gemein­den aus und sind zudem online auf der Seite der Plan­fest­stel­lungs­be­hörde. Bis zum 09. März haben betrof­fene Bürg­er dann Zeit, form­los Ein­wen­dung gegen das Pro­jekt, einzelne Bestandteile oder dessen Fol­gen Ein­wen­dung zu erheben.

Gründe für eine Ein­wen­dung gibt es viele. Beispiele:

  • Die Bauphase mit nächtlichem Baulärm (die Arbeit­en sollen primär nachts stat­tfind­en) und mas­siv­en Verkehrsbeeinträchtigungen.
  • Gefahren und optis­che Ver­schan­delung der Land­schaft auf 30 Kilo­me­tern Länge durch die Ober­leitung (die im Übri­gen den Löwenan­teil der 100 Mio. € Baukosten ausmacht).
  • Die Zunahme von Lärm und Erschütterungen.
  • Die zu erwartenden Verkehrsprob­leme samt Ver­schlechterung der Hil­fs­fris­ten von Ret­tungs­fahrzeu­gen auf­grund häu­figer geschlossen­er Schranken.
  • Das Ungle­ichgewicht von 200 Mio. € Steuer­mit­teln für wenige Minuten Fahrzeit­gewinn und 1x weniger umsteigen für einige Pendler (viele andere wer­den hinge­gen kün­ftig länger brauchen).
  • Die fehlende Prü­fung von Alter­na­tiv­en (z.B. Züge, die im Ham­burg­er Bere­ich an der Strom­schiene fahren und im Schleswig-Hol­stein­er Bere­ich andere Antrieb­sarten (z.B. Akkus, Wasser­stoff etc.) nutzen).

Wir wür­den uns natür­lich sehr wün­schen, wenn jed­er Bürg­er (ab 7 Jahren), der durch dieses Pro­jekt in irgen­dein­er Weise neg­a­tiv betrof­fen ist, auch Ein­wen­dung erhebt.

  • Das kann der Spaziergänger mit seinem Hund sein, der durch den zwei­gleisi­gen Aus­bau den gewohn­ten Aus­lauf nicht mehr nutzen kann.
  • Der Nutzer der P+R‑Parkplätze, der mit Auto­lacke zer­stören­dem Abrieb von Stromab­nehmer und Ober­leitung (welch­er je nach Wit­terung bis zum mehrere hun­dert Meter weit getra­gen wird) zu kämpfen haben wird.
  • Der Bekannte/Verwandte von außer­halb, der beim Besuch nun län­gere Anfahrt­szeit­en hat, weil der Verkehr sich auf­grund län­ger­er Schranken­schließzeit­en staut.
  • Der Anwohn­er, der keine Strom­leitun­gen in 8 Metern Höhe mit­ten durch seinen Ort haben möchte.
  • Der Angestellte der AKN, der um seinen Arbeit­splatz fürchtet.
  • Der Bürg­er, der den ver­ant­wor­tungslosen Umgang mit seinem Steuergeld fürchtet.
  • Der Umsteiger in die Lin­ie S3, der statt einem direk­ten Anschlusszug in Eidel­st­edt kün­ftig 6–7 Minuten warten muss.
  • Und natür­lich auch der Bewohn­er in Gleis­nähe, der mit den Beein­träch­ti­gun­gen durch mehr und nächtlichen Lärm wird leben müssen.

Dabei muss man nicht zwin­gend in Gänze gegen das Pro­jekt sein. Man kann sich dur­chaus für das Pro­jekt aussprechen und trotz­dem einzelne Punk­te kri­tisieren. Entschei­dend ist, dass man sich in der vorgegebe­nen Frist bis zum 09. März äußert. Denn nur in dieser kurzen Phase kann man offiziell zu dem Vorhaben Stel­lung beziehen und die Vorhaben­trägerin (AKN) ist gezwun­gen darauf zu antworten und wird ggf. Opti­mierun­gen vornehmen. Daher ist uns wichtig zu beto­nen, dass wer jet­zt keine Stel­lung bezieht, später dazu keine Möglichkeit mehr erhält und sich mit dem Pro­jekt und seinen Fol­gen vol­lkom­men Ein­ver­standen erklärt.

Solch eine Ein­wen­dung kann form­los (aber schriftlich, nicht per E‑Mail) erfol­gen. Auch muss sie nicht rechtlich kor­rekt for­muliert sein, son­dern soll stets die per­sön­liche Betrof­fen­heit und Kri­tikpunk­te mit eige­nen Worten zum Aus­druck brin­gen. Ein ganz ein­fach­es Muster, diverse mögliche Ein­wen­dungspunk­te und einige Inter­es­sante grund­sät­zliche Infos haben wir auf unser­er Unter­seite “Ein­wen­dungsphase” zusam­mengestellt. Soweit es uns möglich ist, unter­stützen wir natür­lich auch gerne dabei.

Und wie geht es dann weit­er? Alle Ein­wen­dun­gen wer­den gesam­melt und der AKN zur Stel­lung­nahme zugeleit­et. Dann wird es irgend­wann einen so genan­nten Erörterung­ster­min geben. Bei diesem nicht-öffentlichen Ter­min sitzen sich alle anwe­senden Ein­wen­der, die AKN samt Gutachtern und die Plan­fest­stel­lungs­be­hörde gegenüber und tauschen nochmal ihre Argu­mente aus. Gegen den dann fol­gen­den Plan­fest­stel­lungs­beschluss kön­nen übri­gens nur diejeni­gen Kla­gen, die auch Ein­wen­dung erhoben haben. Auch ein Grund, warum solch eine Ein­wen­dung von erhe­blich­er Bedeu­tung ist.

Update 23.01.2016: Die Pla­nungs­doku­mente als Download

Startseite
Menü