Das Durcheinander mit der Uhrzeit

Gestern Vormittag wurden wir von einer Ellerauer Bürgerin davon unterrichtet, dass der Ellerauer Bürgermeister Herr Urban sie in einer eMail vom 22.09.2015 darauf hinwies, dass die Informationsveranstaltung der AKN und der NAH.SH zum Projekt S21 um 17:00 Uhr statt 18:00 Uhr stattfindet. Eine Nachfrage im Vorzimmer von Herrn Urban förderte ebenfalls die Aussage „17:00 Uhr“ zutage.

Auf der gestrigen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, berichtete der Ellerauer Bürgermeister Herr Urban dann wieder davon, dass die Veranstaltung um 18:00 Uhr stattfinden wird. Der Termin sei in der Zeitung und im Internet veröffentlicht.
Im Rahmen der im Ausschuss vorgesehenen Einwohnerfragestunde haben wir dann nachgefragt, welche Uhrzeit nun korrekt ist und über welche Kanäle (z.B. Schaukästen oder per Postwurf an direkt betroffene Haushalte) die Bürger informiert werden. Denn sowohl im Internet als auch in der Presse, waren bisher keine offiziellen Informationen zu finden.

Als Antwort bekamen wir zu hören, dass man von der AKN bisher noch keine endgültige Terminbestätigung hätte. Wenn das vorliegt, würde man über den in der Ellerauer Hauptsatzung festgelegten Weg die Bürger informieren. Aufgrund eines Nachtrages zur Hauptsatzung aus 2012 muss der Termin somit lediglich über das Quickborner Tageblatt kommuniziert werden (die Informationswege „Internet“ und „Schaukästen“ wurden 2012 gestrichen). Dies würde im Zweifel erst eine Woche vor der Veranstaltung passieren, denn dies sei die gesetzliche Frist, so ein Ausschussmitglied.

Wir sind sehr erstaunt darüber, wie viele unterschiedliche (Falsch-)Aussagen man schon bei einem Randthema, wie der Uhrzeit einer Informationsveranstaltung erhält. Zudem ist es unseres Erachtens dem Vertrauen in die Politik nicht förderlich, wenn dem Bürger wichtige Informationen ausschließlich über eine kostenpflichtige Zeitung zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist der heutigen Zeit absolut nicht mehr angemessen.

Aber das Wichtigste zum Schluss: Eben erreichte uns ein Anruf von der Ellerauer Verwaltung. Der Beginn der Informationsveranstaltung ist definitiv 18:00 Uhr! Um 17:00 Uhr steht das Bürgerhaus dem Vorhabenträger zur Verfügung, damit die nötige Präsentation vorbereitet werden kann. Wir hoffen, dass es dabei nun auch bleibt.

 

1 Gedanke zu „Das Durcheinander mit der Uhrzeit“

  1. Eben ging eine Mail an die in Ellerau vertretenen Parteien mit folgendem Inhalt:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 23.09.2015 wurde ich als anwesender Bürger von Ausschussmitgliedern darüber belehrt, dass Veröffentlichungen der Gemeinde Ellerau ausschließlich über das „Quickborner Tageblatt“ erfolgen müssen.

    Auf der Ellerauer Homepage findet sich die Hauptsatzung der Gemeinde Ellerau vom 31.08.2007. Dort ist folgendes vermerkt:

    § 13 – Veröffentlichungen

    (1) Satzungen, Verordnungen, sonstige bekannt zu machende Pläne, Karten und Zeichnungen einschließlich der dazu gehörigen Ergänzungen, wie Begründungen, Erklärungen und andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen der Gemeinde Ellerau werden über die Internetdarstellung der Gemeinde (www.Ellerau.de) bekannt gemacht, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.

    (2) Auf die Bekanntmachung im Internet wird unter Angabe der Internetadresse in folgender Zeitung hingewiesen: Quickborner Tageblatt.

    (3) Satzungen und Verordnungen der Gemeinde und öffentliche Bekanntmachungen werden darüber hinaus ohne rechtliche Wirkung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich
    a) auf dem Grundstück Steindamm 1,
    b) auf dem Grundstück Schulweg 13,
    c) auf dem Grundstück Buchenweg 6,
    d) auf dem Grundstück Berliner Damm 2,
    e) auf dem Grundstück Dorfstraße 24,
    f) auf dem Grundstück Berliner Damm 31
    befinden, während einer Dauer von 14 Tagen bekannt gemacht.

    Durch den 4. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Ellerau vom 01.11.2012 wurde dieser Passus wie folgt geändert:

    § 13 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

    1. Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Ellerau werden im „Quickborner Tageblatt“ bekanntgemacht. Die Veröffentlichung ist mit dem Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.

    2. Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

    3. Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Abs. 1, soweit nicht im Gesetz etwas anderes bestimmt ist.

    Somit ist seit 2012 eine Veröffentlichung im Internet sowie in den Schaukästen nicht mehr verpflichtend. In der heutigen Zeit, wo das Internet aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken ist, halte ich es für höchst bedenklich, dass Informationen ausschließlich über ein kostenpflichtiges Printmedium veröffentlicht werden müssen.

    Selbstverständlich werden bereits heute durch die Gemeinde viele Informationen im Internet oder in den Schautafeln publiziert. Auch übernimmt die kostenlose Wochenzeitung „Umschau“ viele Artikel aus dem Quickborner Tageblatt. Aber all dies geschieht offenbar freiwillig. Die Gemeinde läuft somit Gefahr sich dem Vorwurf der Steuerung von Informationsflüssen auszusetzen, sollten einzelne Unterlagen/Informationen nicht stets an allen üblichen Stellen veröffentlicht werden.

    Die Wahlbeteiligung sinkt stetig. Als ein Grund wird hier häufig das schwindende Vertrauen in die Politik angeführt. Das Vorenthalten von Informationen führt aber letzten Endes nicht dazu, dass verlorenes Vertrauen zurückgewonnen wird.

    Aus diesen Gründen würde es mich sehr interessieren, wie es zu dem erwähnten Nachtrag vom 02.11.2012 mit der Streichung des Internets und der Schaukästen als Veröffentlichungsmedium kam.

    Zudem bitte ich Sie, als gewählte politische Vertreter der Ellerauer Bürger zu prüfen, ob nicht wenigstens eine Veröffentlichung im Internet wieder in die Ellerauer Hauptsatzung mit aufgenommen werden kann und sollte. Dies wäre aus meiner Sicht der heutigen Zeit mehr als angemessen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Spiering“

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