Das Advents-Hintertürchen

Während die Kinder zur Adventszeit fleißig die Türchen der Adventskalender öffnen, öffnet Herr Hüttel von der S-Bahn Hamburg GmbH ganz nebenbei ein Hintertürchen, welches uns aufhorchen lässt.

Aus einem Artikel der „Umschau“ vom 02.12.2015 kann man folgendes entnehmen:

Der durchgehende S-Bahn-Betrieb und die Integration in das Hamburger S-Bahn-Netz bringt für den Fahrgast sicherlich weitere Vorteile mit sich, wobei „sich an den gegenwärtigen Taktzeiten zunächst einmal nichts ändern wird“, so Michael Hüttel von der S-Bahn und weiter: „Wenn die Nachfrage entsprechend ist, sind wir zuversichtlich, die gegenwärtigen Taktzeiten zu ändern.“

Und auch der Bürgermeister von Kaltenkirchen hat sich in einem heute im „Schleswig-Holstein Magazin“ veröffentlichten Beitrag hoffnungsvoll gezeigt, dass der Takt erhöht wird.

Wenn es das Ziel ist, die S21 zeitnah auf einen 10-Minuten-Takt umzustellen, dann wären die Folgen beachtlich: Neben einer weiteren Verschlechterung der ÖPNV-Anbindung im Bereich um den Bahnhof Elbgaustrasse und einer Verdoppelung der Lärmemission, würde ein 10-Minuten Takt auch zu einer Verdoppelung der Schrankenschließzeiten führen. Insbesondere für den Bereich Quickborn/Ellerau würde das den dortigen Straßenverkehr wohl vollends zum Erliegen bringen.

Allerdings sind alle Planungen auf den bisherigen Takt ausgelegt. Dies hat den Hintergrund, dass der Vorhabenträger (die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg sowie die NAH.SH und S-Bahn) sich für das notwendige Genehmigungsverfahren mit möglichst wenig Lärmschutz und Änderungen bei der Verkehrs-Infrastruktur herumschlagen muss. Ist das Projekt erst einmal realisiert, wird der Takt dann irgendwann einfach angehoben. Ansprüche auf besseren Lärmschutz oder die Kostenbeteiligung an notwendigen Straßenbauprojekten wird man dann weit von sich weisen.

Wir fordern daher, dass der Lärmschutz und die Verkehrsplanung in den betroffenen Städten und Gemeinden an die maximal mögliche Streckenkapazität angepasst wird. Das betrifft einen möglichen 10-Minuten-Takt, die angedachten Nachtfahrten und auch den denkbaren Güterverkehr auf der Strecke.

5 Gedanken zu „Das Advents-Hintertürchen“

  1. Das habe ich doch vorrausgesagt, erstmal ausbauen und dann Takterhöhung. Somit werden die Bahnübergänge auch vielleicht später höhenfrei ausgeführt gehören dann aber nicht mehr zum Ausbauprojekt. Das war sicherlich der Plan von Anfang an.

  2. Zwischen 16-18 Uhr fahren schon viele Jahre planmäßig 18-19 Züge zwischen Ellerau und Tanneneck. Ebenso gibt es heute bereits nachts einige Fahrten im Stundentakt bis halb drei Uhr früh. Ich wohne zwar nur neben einer Hauptverkehrsstraße, aber als ebenso lärmgeplagter Anwohner erklären Sie mir doch bitte, welchen Unterschied es in Ihrer Nacht macht, wenn neben 0.30, 1.30, 2.30 und 5.30 Uhr nun um 3.30 und 4.30 auch noch ein Zug fährt. Ernsthafte Frage: schlafen Sie heute nur in den drei Stunden Betriebspause?

    Da der Takt aber auch nur bei viel stärkerer Nachfrage verdichtet werden soll, die aus Ihren Reihen ja angezweifelt wird, ist doch gar keine Schwierigkeit da.

    Ernsthaft: Warum sind Sie so destruktiv? Ihr Anliegen in Ehren, doch die Bahnstrecke gibt es da seit 130 Jahren. Ich kann nicht nachvollziehen, wenn SIe mit Maximalforderungen den nötigen Ausbau des Nahverkehrs kaputt machen wollen.

    • Sehr geehrte Kommentatorin, sehr geehrter Kommentator,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, dass wir gegen Nachtfahrten sind. Auch stellen wir uns nicht grundsätzlich gegen einen (ökonomisch und ökologisch sinnvollen) Ausbau des ÖPNV. Das wäre nicht nur verkehrspolitisch fatal und dumm, sondern wir würden uns, die wir den ÖPNV ja selbst intensiv nutzen, auch ins eigene Fleisch schneiden.

      Andererseits werden die Folgen des Bahnausbaus in Bezug auf Lärm etc. von Seiten des Vorhabenträgers immer wieder klein geredet, um so den gesetzlich geregelten Lärmschutz (und somit die Kosten) möglichst gering zu halten. Daher halten wir es für legitim auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen und im Sinne der Anwohner entlang der Strecke angemessenen Lärmschutz zu forden.

  3. Mit dem Ausbau hätten Sie doch zumindest entlang der Bahnstraße Anspruch auf den Lärmschutz gemäß aktuellster Standards, soweit ich weiß. Sie wenden sich doch auch, so verstehe ich Ihre Äußerungen, primär gegen den zweigleisigen Ausbau, weil Sie Elektrosmog und Enteignung fürchten. Das hätten Sie auch mit einem spitzenmäßigen Lärmschutz.

  4. Der Lärmschutz wird so klein wie Möglich geplant, um die Projektkosten niedrig zu halten. Das Projekt ist mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 1 : 1,12 schon sehr knapp kalkuliert. Großzügig wird der Lärmschutz dann nicht realisiert.
    Aber was nützt mir die schönste Lärmschutzwand, wenn mein Garten knapp 80 qm kleiner wird.

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