Anfrage zur „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“

Viele Informationen zum Thema „Ausbau zur S21“ erhält man nicht. Schon gar nicht von offizieller Seite.

Um genau solche Fälle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber 2013 beschlossen, dass die Öffentlichkeit unter gewissen Voraussetzungen bereits vor Antragstellung mit ins Boot geholt werden soll.

Eben gingen daher Mails an die entsprechenden Minister von Bund und Ländern, die zuständigen Behörden und den Vorstand der AKN. Mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte/r Herr/Frau …,

2013 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren. Unter anderem wurde §25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) um einen 3. Absatz ergänzt. Dieser lautet:

„Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden. […] Beteiligungsrechte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.“

Bei der geplanten Gleiserweiterung samt Elektrifizierung auf der durch die AKN betriebenen Strecke A1 von Kaltenkirchen nach Hamburg-Eidelstedt sind unseres Erachtens die im VwVfG §25 (3) genannten Voraussetzungen für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt.

Entlang der gesamten Strecke werden viele Bürger aus Hamburg, Bönningstedt, Hasloh, Quickborn, Ellerau, Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen die Auswirkungen der geplanten Taktverdichtung, in Form von mehr Bahnlärm, zu spüren bekommen. Speziell im Streckenabschnitt zwischen Ellerau und Tanneneck droht über 30 Parteien die Enteignung ihrer Grundstücke aufgrund des geplanten zweigleisigen Ausbaus. Mit der höhengleichen Kreuzung im Bereich Bahnstrasse/Berliner Damm, an der Ortsgrenze Ellerau/Quickborn, ist zudem noch mit massiven Einschränkungen im Straßenverkehr zu rechnen.

Soweit wir wissen, sind die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg sowie die AKN derzeit mit der Planung des Vorhabens betraut. Daher bitten wir Sie, den Wunsch nach einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu respektieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Ihre Antwort würden wir gerne auf unserer Homepage unter www.bi-bahnstrasse.de veröffentlichen. Sofern Sie dies nicht wünschen, bitten wir um kurze Information.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Bahnstrasse

 

5 Gedanken zu „Anfrage zur „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung““

  1. Ich verstehe nicht, wie man 80 – 100 Millionen ausgeben kann um 5 Minuten einzusparen und in Glückstadt muss man stundenlang auf die Fähre warten…

  2. 1978 /79 suchten meine und ich ein Grundstück. Durch eine Anzeige besichtigen wir ein
    Grundstück in der Strasse Hamburger Weg. Es war eine Hintergrundbebauung.
    Ich habe mich mit der Ellerauer Verwaltung in Verbindung gesetzt und ich erhielt sofort
    den Hinweis dass die Bahn einen Streifen von 7 mtr. Nutzungsrecht hat. Diese Eintragung
    besteht, wenn ich mich recht erinnere seit der Nazizeit. Ich habe sofort Abstand genommen
    und es dem Verkäufer mitgeteilt. Der Verkäufer bestätigte es mit (damals schon) meinte aber das daraus wohl nichts wird. Es handelt sich nicht um die Fahrzeitverkürzung sondern
    schon der Komfort nicht am zugigen Eiderstedter Bahnhof stehen zu müssen sondern
    man bis zum Dammtorbahnhof fahren um z.B. in die Staatsoper zu kommen. Denken auch
    an die behinderten Menschen ? oder nur an sich selbst .
    H.braatz Ellerau

    • Sehr geehrter Herr Braatz,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Mir erschließt sich nicht, aufgrund welcher unserer Äußerungen Sie darauf schließen, dass wir nur an uns selbst denken? Wenn Sie das konkretisieren würden, können wir uns gerne darüber unterhalten.
      Wir versuchen, stets sachlich zu argumentieren und alles möglichst aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Polemik und Beleidigungen sind der Sache keinesfalls förderlich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Bürgerinitiative Bahnstrasse

  3. Hallo,
    ich habe 2007 gekauft, und es war kein Streifen mehr in der Flurkate vorhanden. Es gab auch keine Vorkaufsrechte und Dienste, die für mein Grundstück eingetragen sind. Mein Grundstück ist meins und das grenzt genau bis an die AKN.

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